· Fachbeitrag · Bilanz
Wie funktioniert Verprobung bei Bestandspflegerückstellungen?
| Ein Leser hat eine Frage zur Rückstellungsbildung für die Nachbetreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungsverträge ( WVM Ausgabe 11/2011, Seite 7 ): Der BFH lässt es zu, dass die Richtigkeit der Aufzeichnungen des Vermittlers im Einzelfall durch eine Gegenüberstellung von Verträgen ohne Bestandspflegeprovision mit Verträgen mit Bestandspflegeprovision verprobt wird. Mir ist nicht klar, wie die Verprobung vonstattengehen soll und wie ich diese nutzen kann. |
UNSERE ANTWORT | Die Verprobung ist für den Fall gedacht, dass ein Vermittler Verträge mit und ohne Bestandspflegegeld hat. Aus der Höhe der Courtage für Verträge „mit“ Bestandspflegecourtage können dann eventuell Rückschlüsse darauf gezogen werden, welchen Aufwand der Versicherer pro Jahr und Vertrag für die Nachbetreuung annimmt und abgelten will. Bekommt beispielsweise ein Makler für einen Vertrag von einem Versicherer pauschal 10 Euro, dann folgt daraus, dass der Versicherer nur einen ganz geringen zeitlichen Nachbetreuungsaufwand pro Jahr annimmt. Für die Verträge ohne Bestandspflegegeld könnte daraus gefolgert werden, dass auch hier ein geringer Nachbetreuungsaufwand anfällt. Gibt der Makler einen Aufwand von mehreren Stunden pro Vertrag und Jahr an, so dürfte das überzogen sein. Orientiert er sich dagegen an dem Wert, den der Versicherer für den Nachbetreuungsaufwand annimmt, so werden das Finanzamt und die Gerichte den Wert kaum ablehnen.
PRAXISHINWEIS | Die Verprobung mit Verträgen „mitn“ Bestandspflegecourtage ist in der Praxis nur dann empfehlenswert, wenn die gezahlte Bestandspflegecourtage den tatsächlichen Nachbetreuungsaufwand Ihres Maklerunternehmens angemessen honoriert. Tut sie das nicht, sollten Sie Ihren Nachbetreuungsaufwand besser mittels fundierter Stichproben belegen. |