01.03.2004 | Der Entwurf zum Alterseinknftegesetz liegt vor
Das sind die neun wichtigsten Punkte!
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Alterseinknftegesetz (AltEinkG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezgen neu. Es soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, muss vorher jedoch noch die parlamentarischen Hrden nehmen.
Was sich ndern soll, haben wir nachfolgend fr Sie in neun Punkten zusammengefasst. Vorab jedoch ein kurzer Hinweis, warum die Neuregelung notwendig geworden ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 entschieden: Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar (Urteil vom 6.3.2002, Az: 2 BvL 17/99; Abruf-Nr. 020306 ). In diesem Urteil hat das Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, sptestens ab 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung dieser Pflicht nach.
Die wichtigsten Regelungen des Alterseinknftegesetzes lassen sich in den neun folgenden Punkten zusammenfassen:
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezge werden schrittweise nachgelagert besteuert. Altersvorsorgebeitrge werden steuerlich entlastet und die darauf beruhenden Renten strker besteuert.
Als Sonderausgaben beschrnkt abziehbar werden die Beitrge zu Leibrentenversicherungen sein, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, vererblich, veruerlich, bertragbar oder kapitalisierbar sind. Das betrifft gesetzliche Rentenversicherungen, berufsstndische Versorgungen und neu zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen. In der Endstufe knnen bis zu 20.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sein.
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