02.10.2009 | Elterngeld
Steuerfreie Beiträge zur Altersversorgung
Steuerfreie Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung sind bei der Berechnung des Elterngelds nicht zu berücksichtigen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Begründung: Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz nehme ausdrücklich Bezug auf § 2 Absatz 1 Einkommensteuergesetz. Es beschränke somit die Summe der (positiven) Einkünfte auch für die Elterngeldberechnung auf solche, die einkommenssteuerpflichtig seien. (Urteil vom 25.6.2009, Az: B 10 EG 9/08 R) (Abruf-Nr. 092883)
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 1 | ID 130516