08.01.2010 | Finanzierung
Schätzgebühren in Darlehensverträgen mit Privatkunden
Eine Bank darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben. Eine entsprechende Klausel verstoße gegen den Grundsatz, dass Entgelte nur für vertragliche Leistungen verlangt werden dürften. (Urteil vom 5.11.2009, Az: I-6 U 17/09) (Abruf-Nr. 093802)
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 3 | ID 132677