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01.03.2007 | Geschäftsführervergütung

Handlungs- und Gestaltungsüberlegungen zur Umsatzbesteuerung

von Georg Nieskoven, Troisdorf

Auch die mit der Vermittlung und dem Vertrieb von Finanzprodukten oder Immobilien Beschäftigten bedienen sich für ihr unternehmerisches Engagement oft der Rechtsform der Personen- oder Kapitalgesellschaft. Diese Personen sollten die folgende Entwicklung hinsichtlich der Geschäftsführungsvergütung kennen und in ihre Gestaltung einbeziehen.

Die neuen Rechtsgrundsätze

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat für Personen- und für Kapitalgesellschaften entschieden, dass diese Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsatzbesteuerung auslöst.

1. Personengesellschaften

Früher war die Geschäftsführertätigkeit eines Gesellschafters für seine Personengesellschaft - unabhängig von den Vergütungskonditionen - kein umsatzsteuerlich relevanter Leistungsaustausch.

Dies muss aufgrund der veränderten Rechtsprechung des BFH inzwischen differenziert beurteilt werden (Urteil vom 6.6.2002, Az: V R 43/01; Abruf-Nr.  020931 ).

Die gegenüber einer Personengesellschaft ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit unterliegt der Umsatzsteuer, wenn sie

  • selbstständig ausgeübt wird: Dies beurteilt sich nach ertragsteuerlichen Abgrenzungsgrundsätzen. Nicht bereits zur Nichtselbstständigkeit führt, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft gesellschaftsvertraglich den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterworfen ist.