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01.12.2006 | Gesetzesänderungen

Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie beschlossen

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz: MiFID) beschlossen. Die Änderungen betreffen das Wertpapierhandelsgesetz sowie das Börsen- und das Kreditwesengesetz. Künftig sollen die Anlageberatung und die Vermittlung von Investmentfonds eigenständige Wertpapierdienstleistungen sein und der vollen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.

Wichtig: Wer lediglich Anlageberatung und Vermittlung in Bezug auf Investmentfondsanteile betreibt, soll nicht als Wertpapierfirma eingestuft werden und damit lediglich der Registrierungspflicht nach der Gewerbeordnung unterliegen. Grund: Eine Vollaufsicht als Wertpapierfirma ist nicht angezeigt. Diese Gruppe vermittelt standardisierte Produkte, die einer besonderen Überwachung unterliegen, und sie darf keine Kundengelder in Empfang nehmen.

Unser Service: Wer sich für die Einzelheiten interessiert, findet den Gesetzentwurf im Online-Service unter der Rubrik "Gesetzesmaterialien" - Stichwort "Finanzmarktrichtlinie".

Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 1 | ID 98833