08.04.2010 | Gestaltungstipp
Umwandlung von Weihnachtsgeld in pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss
Sie können das freiwillig geleistete Weihnachtsgeld in pauschal versteuerte und damit sozialversicherungsfreie Fahrtkostenzuschüsse umwandeln. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
Hintergrund: Pauschal versteuerter Fahrtkostenzuschuss
Sie können Ihren Mitarbeitern im Maklerbüro Zuschüsse zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlen und diese pauschal mit 15 Prozent lohnversteuern (§ 40 Absatz 2 Satz Einkommensteuergesetz). Maximal dürfen Sie die Beträge erstatten und pauschal versteuern, die der Mitarbeiter als Werbungskosten abziehen kann (Entfernungspauschale).
Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung ist, dass die Zuschüsse „zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet“ werden. „Zusätzlich“ in diesem Sinne ist der Fahrtkostenzuschuss, wenn Sie ihn zusätzlich zum arbeitsrechtlich geschuldeten Arbeitslohn leisten. Im Umkehrschluss heißt das: Arbeitslohn, der bereits aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer betrieblichen Übung geschuldet wird, darf nicht umgewandelt und pauschal versteuert werden.
Umwandlung freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers
Lohnzahlungen (wie zum Beispiel Weihnachtsgeld), die Sie freiwillig leisten, können Sie in einen pauschal versteuerten und damit auch sozialversicherungsfreien Fahrtkostenzuschuss umwandeln.