01.02.2005 | Haftpflichtversicherung
Gemeinschaft kann für Beirat Versicherung abschließen
Ein gutes Verkaufsargument liefert Ihnen das Kammergericht Berlin: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Beirat abschließen. Das entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist von der Beschlusskompetenz des Beirats gedeckt. (Urteil vom 19.7.2004, Az: 24 W 203/02); Abruf-Nr. 042903 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 1 | ID 98497