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· Fachbeitrag · Schadenregulierung/Rechtsdienstleistung

So wirkt sich das BGH-Urteil zur Schadenregulierung auf die Tätigkeit und Berufshaftpflicht aus

von Ass. jur. Holger Sassenbach, Brase & Collegen AG, München

| „Der BGH verbietet Schadenregulierung im Auftrag des Versicherers durch Versicherungsmakler“: Mit diesem Tenor wurde an vielen Stellen schon vor Monaten über ein Urteil des BGH berichtet. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor, und der Tenor hat sich nicht geändert. WVM stellt die Entscheidung vor, sagt Ihnen, wie Sie sich künftig verhalten sollten und wie sich das Urteil auf Ihren Schutz aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung auswirkt. |

Makler reguliert Schaden im Auftrag des Versicherers

Der BGH musste über die Klage einer Rechtsanwaltskammer gegen einen Versicherungsmakler entscheiden. Dieser Makler hatte im Auftrag eines Versicherers einen Haftpflichtschaden reguliert. Versicherungsnehmerin (VN) des vom Makler vermittelten Vertrags war eine Textilreinigung. Der Versicherungsmakler hatte eine Ersatzforderung des Anspruchstellers teilweise anerkannt und reguliert und teilweise abgelehnt und sich hierbei auf rechtliche Erwägungen unter Angabe von Rechtsprechung berufen.

 

Das OLG Köln hat die Klage der Rechtsanwaltskammer noch abgewiesen (WVM 4/2015, Seite 3). Der BGH hat der Klage dagegen stattgegeben und dem Versicherungsmakler die Schadenregulierung in diesem konkreten Fall in dem konkreten Ausmaß untersagt (BGH, (Urteil vom 14.1.2016, Az. I ZR 107/14, Abruf-Nr. 186448).