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· Fachbeitrag · Haftung

Vorvertragliche Anzeigepflichten - Stolpersteine für Makler sicher umgehen

von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht Kerstin Jeske, B | M | S Rechtsanwälte Steuerberater, Düsseldorf

| Liegt die Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vor, kann der Versicherer leistungsfrei sein und der Versicherungsnehmer steht ohne Versicherungsschutz da. In diesem Fall versucht dann häufig der Versicherungsnehmer, den bei Versicherungsabschluss involvierten Makler auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Sie tun daher gut daran, sich mit den vorvertraglichen Anzeigepflichten vertraut zu machen, Ihre Beratungspflichten zur vorvertraglichen Anzeigepflicht neu zu strukturieren und sich gegen mögliche Schadenersatzklagen zu wappnen. |

Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

Ein Versicherer muss vor Abschluss eines Versicherungsvertrags in der Lage sein, das von ihm zu übernehmende Risiko abschätzen zu können, um seine Annahmeentscheidung zu treffen und die Prämienkalkulation durchzuführen. Dazu benötigt er einen Einblick in die Risikosphäre des Antragstellers. Der Gesetzgeber hat dem Versicherungsnehmer deshalb die Obliegenheit zur Anzeige „gefahrerheblicher Umstände“ vor Abschluss des Versicherungsvertrags aufgegeben.

 

Anzeigepflicht mit VVG-Reform 2008 neu geregelt

Die Regelungen zu dieser Anzeigepflicht sowie zu den Rechtsfolgen im Falle der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung finden sich in den §§ 19 bis 22 VVG. Sie sind das Ergebnis einer wesentlichen Umgestaltung der vorvertraglichen Anzeigepflicht im Zuge der VVG-Reform 2008.