01.02.2006 | Inhaberschuldverschreibung
Anleihebedingungen sind nicht bekanntzugeben
Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen werden selbst dann Vertragsbestandteil, wenn die verwendende Bank sie ihrem Kunden nicht bekannt gibt. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.6.2005, Az: XI ZR 363/04; Abruf-Nr. 052250 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 4 | ID 98689