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01.02.2006 | Kapitalanlagen

Halbeinkünfteverfahren bei Verkauf von Bezugsrechten

Die Veräußerung eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts ist ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, wenn seit dem Erwerb der ursprünglichen "alten" Aktien die Spekulationsfrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist (§§  22 Nummer 2, 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz [EStG]). Dieses Geschäft unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren nach §  3 Nummer 40 Satz 1 Buchstabe j EStG, stellte der BFH jetzt klar. Der BFH hob damit die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 10. Februar 2005 (Az: 11 K 483/04) auf, wonach das Halbeinkünfteverfahren auf den Verkauf von Bezugsrechten nicht anwendbar sei.

Die Entscheidung kann sich positiv oder auch negativ auswirken: Ein Gewinn muss nur zur Hälfte versteuert werden. Ein Verlust, der ohnehin nur mit anderen Spekulationsgewinnen verrechnet werden darf, darf auch nur zur Hälfte verrechnet werden.

Unser Service: Zur steuerlichen Behandlung von Bezugsrechten hat sich jüngst das Bundesfinanzministerium geäußert (Schreiben vom 20.12.2005, Az: IV C 3 - S 2256 - 255/05; Abruf-Nr.  060030 ). Der Informationsdienst "Vermögensbildung professionell" stellt in seiner aktuellen Ausgabe die Grundzüge vor und erläutert, wie Sie rechnen müssen. Den Beitrag finden Sie auch zum Download im Internet unter der Abruf-Nr.  060286. (Urteil vom 27.10.2005, Az: IX R 15/05; Abruf-Nr.  053513 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 3 | ID 98688