01.01.2006 | Kapitalanlagen
Spekulationsgeschäfte oder Kapitaleinnahmen?
Das Finanzgericht München sieht in Indexzertifikaten mit einer garantierten Kapitalrückzahlung von 10,26 Prozent keinen Vermögenserhalt nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Erträge seien daher keine Einnahmen aus Kapitalvermögen. Vielmehr sei die Grenze zu § 23 EStG überschritten. Folge: Anleger können entsprechende Einlösungs- und Veräußerungsgewinne außerhalb der einjährigen Behaltensfrist steuerfrei vereinnahmen.
Wichtig: Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Die Revision ist unter dem Aktenzeichen VIII R 53/05 beim Bundesfinanzhof anhängig. (Urteil vom 4.5.2004, Az: 2 K 2385/03; Abruf-Nr. 053124 )
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 2 | ID 98670