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01.04.2006 | Kapitalanlagen

Telekom-Bonusaktien: Kurs von 19,05 Euro

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst entschieden, dass die Ausgabe von Bonusaktien eine Kapitaleinnahme darstellt. Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Somit gilt die neue Sichtweise auch für die Telekom-Aktien aus dem dritten Börsengang vom 19. Juni 2000. Hier wurden die Bonusaktien zum 1. Januar 2002 zugeteilt. Maßgebend ist der Börsenkurs von 19,05 Euro am 2. Januar 2002 (erster Handelstag im Jahr 2002). Es gilt das Halbeinkünfteverfahren.

Wichtig: Zur Frage, ob die Veräußerung von Bonusaktien binnen der Einjahresfrist nach Erhalt steuerpflichtige Einkünfte nach §  23 Einkommensteuergesetz sind, ist beim BFH ein Verfahren unter dem Aktenzeichen IX R 8/04 anhängig (Vorinstanz Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.1.2004, Az: 8 K 6788/01; Abruf-Nr.  042591 ). Hierbei geht es um die Frage, welcher Termin für die als Anschaffung maßgebend ist. (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 9.1.2006, Az: S 2252 - 11 St 32/St 33, Abruf-Nr.  060687 )

Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 4 | ID 98719