03.11.2008 | Krankenversicherung
Krankengeldanspruch für Selbstständige in der GKV
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige aufgepasst! Zum 1. Januar 2009 fällt der Krankengeldanspruch für „hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige“ weg (§ 44 Absatz 2 Sozialgesetzbuch [SGB] V), die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. So sieht es das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vor. Folge:
- Die betroffenen Personen zahlen dann den bundesweit einheitlichen, ermäßigten Beitragssatz.
- Ein Wahltarif wird den Krankengeldanspruch abdecken, den die Krankenkassen anbieten müssen (§?53 Absatz 6 SGB V).
Unser Tipp: Für Sie oder Ihre betroffenen Kunden heißt das, den Absicherungsbedarf zu überprüfen. Ermitteln Sie, ob eine private Krankengeldabsicherung oder möglicherweise sogar ein Wechsel in einen privaten Krankenvollversicherungs-Tarif sinnvoll ist. Weisen Sie Ihre Kunden auf die Leistungsreduzierung hin.
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 1 | ID 122638