01.10.2004 | Krankenversicherung
Leistungsbegrenzung in TB/KK 99 ist wirksam
Wichtig für das Gespräch mit Ihren PKV-Kunden: Ein privater Krankenversicherer kann die Erstattung von Psychotherapie-Aufwendungen auf bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr beschränken. Der Bundesgerichtshof (BGH) erachtet eine entsprechende Klausel in den Tarifbedingungen TB/KK 1999 für wirksam. Der Versicherungsnehmer könne erneut 30 Sitzungen ersetzt verlangen, falls
die Behandlung über den Zeitraum von einem Kalenderjahr hinausgehe oder |
er nach zunächst abgeschlossener Therapie zu einem späteren Zeitpunkt wieder erkranke. |
Die Klausel mache die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auch ausreichend deutlich, so der BGH. Sie zeige dem Versicherungsnehmer, dass er bei langwieriger Therapie beteiligt werde. (Urteil vom 16.6.2004, Az: IV ZR 257/03; Abruf-Nr. 041907 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 3 | ID 98438