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04.10.2010 | Krankenversicherung

Sozialhilfe muss Kosten für Basistarif in der PKV finanzieren

Einem privat krankenversicherten Sozialhilfebezieher ist es zuzumuten, in den „Basistarif“ zu wechseln, um die Belastung des Sozialhilfeträgers möglichst gering zu halten. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (rechtskräftiger Beschluss vom 18.12.2009, Az: L 9 B 49/09 SO ER; Abruf-Nr. 101778).  

Wichtig: Die Kosten für den „Basistarif“ muss der Sozialhilfeträger selbst dann erstatten, wenn sie höher sind als bei einem gesetzlich versicherten Sozialhilfeempfänger. Denn dem privat Krankenversicherten ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt.  

Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 2 | ID 139027