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01.12.2003 | Kreditvermittlung

Wann sind die Vermittlungsprovisionen umsatzsteuerfrei?

Provisionen, die Sie für die Vermittlung von Krediten erhalten, sind umsatzsteuerfrei (§  4 Nummer 8 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz [UStG]). Doch was heißt "Kreditvermittlung"? Eine Frage, die jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) beantwortet hat (Urteil vom 9.10.2003, Az: V R 5/03; Abruf-Nr.  032589 ).

Die Entscheidung des BFH

Ein ehemaliger Kreditsachbearbeiter war als selbstständiger Vertreter tätig. Er hatte einen "Repräsentantenvertrag" mit einer Gesellschaft und bereitete Finanzierungen für deren Kunden vor. Die Kreditverträge kamen zwischen den Kunden und der Bank zu Stande. Die Provisionen dafür zahlte die Bank an die Gesellschaft. Der Vertreter erhielt seine Provisionen von der Gesellschaft.

1. Finanzgericht Brandenburg

Der Vertreter behandelte diese Provisionen als umsatzsteuerfreie Umsätze. Das Finanzamt sah es anders. Es kam zum Prozess. Das Finanzgericht (FG) Brandenburg stellte sich auf die Seite des Vertreters (Urteil vom 11.12.2002, Az: 1 K 598/01; Abruf-Nr.  031650 ). Begründung: Es komme allein auf die Art der Tätigkeit an.

2. BFH

Dieser Argumentation widersprach der BFH. Eine umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung liegt vor, wenn der Vertreter die Leistung

  • an eine Partei des Kreditvertrags, also Kreditgeber oder Kreditnehmer, unmittelbar erbringt und
  • als eigenständige Mittlertätigkeit von dieser vergütet erhält.