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04.08.2010 | Kundeninformation

Sterbegeldversicherung ist geschütztes Vermögen

Eine Sterbegeldversicherung zur Absicherung der Bestattung und Grabpflege mit einer Wertigkeit von rund 450 Euro gehört zum geschützten Vermögen nach § 90 Absatz 3 Sozialgesetzbuch XII und darf auch bestehen bleiben, wenn der Bedürftige Sozialhilfe beantragt. (Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.4.2010, Az: S 4 SO 3120/08) (Abruf-Nr. 101711)  

Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 4 | ID 137579