01.07.2007 | Lebensversicherung
Sparanteilszinsen bei laufenden Verträgen sind steuerfrei
Rechnungs- und außerrechnungsmäßige Sparanteilszinsen bei Lebensversicherungen sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch einkommensteuerfrei, wenn sie nach zwölf Jahren bei einem weiterlaufenden Versicherungsvertrag ausgezahlt werden (Urteil vom 12.10.2005 Az: VIII R 87/03; Abruf-Nr. 060369 ; sehen Sie dazu den ausführlichen Beitrag in Ausgabe 4/2006, Seite 16).
Wichtig: Die Oberfinanzdirektion Magdeburg hat verfügt, das Urteil in allen offenen und vergleichbaren Fällen anzuwenden. Hierbei sei zu beachten, dass dieses Urteil nur die Verträge betrifft, die bis zum 31. Dezember 2004 wirksam abgeschlossen waren. Für alle danach abgeschlossenen Verträge seien die Regelungen des Alterseinkünftegesetzes maßgebend. (Verfügung vom 11.1.2007, Az: S 2252 - 73 - St 214; Abruf-Nr. 071392 )