Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

31.07.2008 | Lebensversicherung

Verfügungsklausel berechtigt auch zur Kündigung

Die Klausel „Die Gesellschaft kann den Inhaber des Versicherungsscheines als verfügungs- insbesondere empfangsberechtigt ansehen“ berechtigt den Inhaber des Versicherungsscheins auch zur vorzeitigen Kündigung des Lebensversicherungsvertrags, um den Rückkaufswert zu erlangen. (Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 19.2.2008, Az: 3 U 45/07) (Abruf-Nr. 081573)  

Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 1 | ID 120808