01.10.2007 | Lebensversicherung
Wirksame Bezugsrechtsänderung mittels Vollmacht
Nimmt der Sohn mit Vollmacht und im Namen seiner Mutter, die eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, eine Bezugsrechtsänderung zu seinen Gunsten vor, und zahlt der Versicherer an den Sohn, kann sich der Versicherer später nicht darauf berufen, die Bezugsrechtsänderung sei unwirksam. Die Bezugsrechtsänderung ist kein höchstpersönliches Geschäft. Sie muss nicht eigenhändig vorgenommen werden. Dritte können daher bevollmächtigt werden. Will der Versicherer die Bezugsrechtsänderung mangels Vorlage einer Originalvollmacht nicht gelten lassen, muss er diese unverzüglich zurückweisen. (Landgericht Münster, Urteil vom 23.5.2007, Az: 15 O 611/06) (Abruf-Nr. 072845)
Quelle: Ausgabe 10 / 2007 | Seite 1 | ID 113404