Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Maklervollmacht

Die sechs wichtigsten Punkte zur Kündigung von Versicherungsverträgen mit Maklervollmacht

| Kündigen Sie als Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag im Namen des Kunden, kommt es immer wieder zu Problemen mit dem Versicherer. Stein des Anstoßes ist die Maklervollmacht. WVM erläutert Ihnen die sechs wichtigsten Punkte zur Kündigung mit Maklervollmacht. |

1. Wie muss die Vollmacht aussehen?

Zwar ist es Brauch, dass Versicherer bei Kündigungen die Kopie der Maklervollmacht akzeptieren. Rechtlich sieht es aber anders aus: Sie können die Versicherungsverträge für Ihre Kunden grundsätzlich nur wirksam kündigen, wenn Sie dem Versicherer eine Originalvollmacht vorlegen.

 

Wichtig | Legen Sie nur eine Vollmachtskopie, eine beglaubigte Abschrift oder Faxkopie vor, darf der Versicherer die Kündigung ablehnen. Das Gleiche gilt, wenn Sie ihm anbieten, die Originalvollmacht in Ihren Räumen einzusehen (§ 174 S. 1 BGB).