04.05.2011 | Leserforum
Ist ein Spartenmaklervertrag sinnvoll?
Ein Leser fragt: „Ein Unternehmen will vorerst nur eine große Kfz-Flotte über unser Maklerbüro versichern bzw. betreuen lassen. Ist es sinnvoll, einen Spartenmaklervertrag zu schließen?“
Einheitlicher Maklervertrag hat Vorteile
Wenn Sie nur einen auf eine oder mehrere Sparten bezogenen Auftrag erhalten, könnten Sie zwar immer einen speziellen Spartenmaklervertrag schließen. Sinnvoller ist es aber, den von Ihnen verwendeten allgemeinen Maklervertrag beizubehalten und in einer Anlage zum Maklervertrag die Besonderheiten individuell zu regeln. Denn das hat einige Vorteile:
- Sie verwenden weiterhin einheitliche Maklerverträge.
- Sie bleiben flexibel, wenn später Änderungen erforderlich sind, weil der Kunde etwa in weiteren Sparten betreut werden möchte. Dann brauchen Sie nur die Anlage zu ändern.
- Dem Kunden fällt es leichter, Änderungen zu unterschreiben, weil er nicht den vollständigen Maklervertrag prüfen muss.
Individuelle Anlage zum Maklervertrag
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