01.08.2004 | Maklerrecht
Ist ein Tagebuch bei Versicherungsmaklern Pflicht?
Ein Leser stelle der Redaktion folgende Frage: "Muss ein Makler ein Maklertagebuch nach § 100 Handelsgesetzbuch (HGB) führen?" Wir fragten Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann aus Hamm.
Seine Antwort: Nein, ein Maklertagebuch muss der Versicherungsmakler nicht führen. Das ergibt sich aus § 104 Satz 2 HGB. Danach müssen Personen, die die Vermittlung von Versicherungs- oder Bausparverträgen übernehmen, die Vorschriften über Tagebücher nicht beachten.
Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 2 | ID 98406