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04.12.2008 | Maklerrecht

„OK“-Vermerk auf Sendebericht genügt

Das Jahresende ist geprägt von Kündigungen von Versicherungsverträgen. Oft leisten Sie dem Kunden „Kündigungshilfe“, indem Sie seine Kündigung an den Versicherer per Fax schicken. Streit gibt es immer wieder, ob die Kündigung zugegangen ist. Hier hilft ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe weiter: Das Vorliegen eines „OK“-Vermerks im Sendebericht eines Telefax-Schreibens belege das Zustandekommen der Verbindung. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung einer Telefaxnachricht an Leitungsstörungen scheitere, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben könnten, sei ausgeschlossen. Damit gilt ein solches Schreiben im Speicher des Empfangsgeräts als angekommen und daher als zugegangen.  

Unser Tipp: Bewahren Sie den Sendebericht mit dem „OK“-Vermerk stets auf. Auch die Empfangsjournale sind ein wichtiger Zugangsbeleg. (Urteil vom 30.9.2008, Az: 12 U 65/08) (Abruf-Nr. 083199)  

Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 2 | ID 123238