09.01.2009 | Maklerrecht
„OK“-Vermerk belegt Zugang des Schreibens
Der „OK“-Vermerk“ auf dem Faxjournal/Sendebericht belegt den Zugang des Schreibens beim Empfänger, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Es ging um die Frage, ob der Versicherungsnehmer (VN) einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung einer Prämienerhöhung aufgrund einer Dynamikklausel wirksam widersprochen hatte. Der Versicherer hatte den Zugang bestritten. Nachdem der VN weiter nur die ursprüngliche Prämie bezahlte und wegen des Rückstands erfolglos gemahnt worden war, kündigte der Versicherer den Vertrag. Die Klage des VN auf Fortbestand des Vertrags hatte Erfolg. Es fehlt an einer wirksamen Prämienerhöhung, sodass eine Kündigung des Versicherers ausgeschlossen war.
Wichtig: Ein im Kern gleiches Urteil hat kürzlich das OLG Karlsruhe getroffen. (Urteil vom 19.6.2008, Az: 8 U 80/07) (Abruf-Nr. 083305)