03.07.2009 | Mini-GmbH
„UG (haftungsbeschränkt)“ - kostengünstige Rechtsform zur Haftungsbegrenzung
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz „MoMiG“) hat eine Fülle von Neuerungen gebracht. Neu ist die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“.
Die „Unternehmergesellschaft“ ist interessant, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein neues Unternehmen zu gründen, beispielsweise um die Finanzplanung oder Honorarberatung darüber abzuwickeln. Die relativ niedrigen Gründungskosten und der überschaubare Gründungsaufwand machen sie attraktiv. Lediglich die jährliche Rücklagenbildung könnte einen „Stolperstein“ darstellen, wenn Sie jährlich den gesamten Gewinn ausschütten wollen.
Die Unternehmergesellschaft
Bei der „Unternehmergesellschaft“ handelt es sich um eine besondere Form der GmbH. Bei ihr ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, kann im Geschäftsverkehr auftreten, klagen und verklagt werden, Eigentum erwerben und über eigenes Vermögen verfügen.
Stammkapital von 1 Euro bis 24.999 Euro
Der bedeutendste Unterschied zur GmbH liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die GmbH 25.000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist bei der „Unternehmergesellschaft“ ein Stammkapital von 1 Euro bis 24.999 Euro erforderlich (§ 5a GmbH-Gesetz [GmbHG]). Sie wird daher umgangsprachlich auch als „1 Euro GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnet.
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