01.09.2003 | Minijobs
Geringverdienergrenze für Auszubildende gesenkt
Wichtige Information für alle Makler, die ihren Auszubildenden zwischen 325 und 400 Euro im Monat zahlen. Die erst zum 1. April 2003 auf 400 Euro angehobene Geringverdienergrenze bei Auszubildenden wurde ab 1. August wieder auf 325 Euro gesenkt. Das hat zur Folge: Liegt das Gehalt des Auszubildenden über der 325-Euro-Grenze, tragen der Makler und der Auszubildende die Gesamtsozialversicherungsbeiträge jeweils zur Hälfte. Die Gleitzonenregelung ist auf Auszubildende nicht anwendbar. Betroffen sind Ausbildungsverhältnisse, in denen weit unter Tarif bezahlt wird. Der BVK-Tarifvertrag sieht beispielsweise schon 609 Euro im ersten Lehrjahr vor.
Quelle: Ausgabe 09 / 2003 | Seite 3 | ID 98240