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01.05.2003 | Minijobs gestalten

So nutzen Sie die Vorteile bei Steuern und Krankenversicherung optimal

Die scheinbar einfachen und Steuerzahler-freundlichen Regeln für die neuen Minijobs stellen Sie als Arbeitgeber und Ihre "Minijobber" in der Praxis vor so manches Problem: Was steuerlich optimal erscheint, kann sozialversicherungsrechtlich im Fiasko enden.

Lesen Sie daher nachfolgend, wie Sie und Ihre Mitarbeiter die beiden Aspekte vorteilhaft verknüpfen und damit bares Geld sparen.

Wichtig: Was für Sie und Ihren Minijobber optimal ist, hängt entscheidend von den persönlichen Umständen des Minijobbers ab. Rechnen Sie daher genau nach. Und erkundigen Sie sich vorher bei der Krankenkasse, welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen Sie erwarten.

Unser Service: Berechnen Sie den Einzelfall! Nutzen Sie die Rechen-Tools im Online-Service unter der Rubrik "Rechenprogramme" . Sie finden dort Programme für die Berechnung der Sozialabgaben in der Gleitzone, die Einkommen- und Lohnsteuer.

Teilweise Befreiung von der Sozialversicherung

In vielen Maklerbüros existieren Arbeitsverhältnisse mit Ehegatten. Der Verdienst liegt oftmals knapp oberhalb der 325-Euro-Grenze. Vorteil: Der Ehegatte ist gesetzlich krankenversichert.

Damit diese Arbeitnehmer-Ehegatten ihren Versicherungsschutz durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht verlieren, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen: Der Arbeitnehmer-Ehegatte bleibt auch bei einem Verdienst unter 400 Euro versicherungspflichtig. Er kann sich aber (ganz oder in einzelnen Zweigen) von der Versicherungspflicht befreien lassen.

 Beispiel 

Ihre Ehefrau war bisher in Ihrem Maklerbüro für 350 Euro monatlich als Bürokraft angestellt. Auf Grund der Übergangsregelung bleibt sie auch nach dem 1. April 2003 versicherungspflichtig. Da Ihre Ehefrau nur Wert auf die gesetzliche Krankenversicherung legt, lässt sie sich in der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreien.