01.06.2003 | Minijobs
Gilt die Gleitzone auch für Auszubildende?
Uns wurde die Frage gestellt, ob die seit dem 1. April 2003 geltende Gleitzone auch bei Auszubildenden angewendet werden kann. Darauf gibt es eine eindeutige Antwort: "Leider nein". Nachzulesen unter Punkt 4.3.6. in der Richtlinie für Gleitzonenjobs. Die Richtlinie finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .
Quelle: Ausgabe 06 / 2003 | Seite 3 | ID 98198