01.11.2004 | Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung
Was Sie in punkto Steuern und Sozialabgaben wissen müssen
von Dr. Claudia Veh und Thomas Zimmermann, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München
In der Oktober-Ausgabe haben wir Ihnen die Direktversicherung, die Direktzusage und die Unterstützungskasse vorgestellt. Nachfolgend gehen wir auf die Durchführungswege Pensionskasse und Pensionsfonds ein. Abschließend stellen wir die Frage nach dem "besten" Durchführungsweg.
Die Pensionskasse ist ein traditioneller Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV), der lange Zeit praktisch nur bei größeren Unternehmen oder über Branchenlösungen eine Rolle gespielt hat. Seit der Einbeziehung der Pensionskasse in die Förderung des § 3 Nummer 63 Einkommensteuergesetz (EStG) ab 1. Januar 2002 erleben Pensionskassen einen wahren Gründungsboom.
Die Pensionskasse genießt drei steuerliche Förderungen:
Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG: Danach können vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) aus unversteuertem Einkommen aufgewendet werden. Im Jahr 2004 sind das 2.472 Euro (2005: voraussichtlich 2.496 Euro) |
Förderung über § 40b EStG: Beiträge bis zu einer Höhe von 1.752 Euro jährlich bzw. bei Durchschnittsbildung bis zu 2.148 Euro werden mit einem Pauschal-Steuersatz von 20 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag besteuert. |
"Riester-Förderung" nach §§ 10a, 82 EStG: In diesem Fall müssen die Beiträge aus versteuertem und verbeitragtem Entgelt geleistet werden. Die Förderung erfolgt über einen Sonderausgabenabzug oder eine Zulage. |
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