10.01.2011 | Neue Eckdaten beachten
Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Jahr 2011
Zum 1. Januar 2011 haben sich die Beitragsbemessungsgrenzen und andere maßgebende Rechengrößen für die Sozialversicherung. geändert. Nachfolgend finden Sie die Eckdaten für 2011.
Unser Service: Alle Zahlen (auch für die Jahre 2007 bis 2010) finden Sie zudem in „myIWW“ (www.iww.de) in „Online-Service/Downloads“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort „Sozialversicherung“.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sinkt. Grund ist die negative Einkommensentwicklung während der Finanzkrise. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in den alten Bundesländern konstant, in den neuen Bundesländern steigt sie. Somit gelten ab 2011 folgende Grenzen:
Beitragsbemessungsgrenzen 2011
| Alte | Neue |
Arbeitslosenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 57.600 Euro |
| 5.500 Euro | 4.800 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung |
|
|
| 66.000 Euro | 57.600 Euro |
| 5.500 Euro | 4.800 Euro |
Knappschaftliche |
|
|
| 81.000 Euro | 70.800 Euro |
| 6.750 Euro | 5.900 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung |
|
|
| 44.550 Euro | 44.550 Euro |
| 3.712,50 Euro | 3.712,50 Euro |
Steuerfreie Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
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