01.12.2005 | Optionsgeschäfte
Die steuerlichen Folgen für den Anleger
In den turbulenten Zeiten an den internationalen Börsen sind Optionsscheine bei den Kapitalanlegern sehr beliebt. Denn nicht nur steigende, sondern auch fallende Aktienkurse können zu Gewinnen führen. Die Produktpalette ist vielschichtig, die richtige steuerliche Behandlung der Erträge oft schwierig. Wir erläutern sie Ihnen anhand von Praxisbeispielen.
Beim Optionsgeschäft, einer Form des Termingeschäfts, erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer ("Stillhalter") gegen Zahlung einer Optionsprämie ein Recht. Der Käufer kann eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (beispielsweise Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis
vom Verkäufer der Option kaufen, insbesondere bei der Spekulation auf steigende Kurse ("Kaufoption" oder "call") oder |
an ihn verkaufen, wenn der Anleger mit fallenden Kursen rechnet ("Verkaufsoption" oder "put"). |
Neben Aktien können auch festverzinsliche Wertpapiere, Fremdwährungen, andere Termin- bzw. Optionsgeschäfte oder Indizes (zum Beispiel DAX, EuroStoxx) Gegenstand eines Optionsgeschäfts sein.
Der Verkäufer muss die Basiswerte liefern oder abnehmen, wenn der Käufer sein Optionsrecht ausübt. Ist eine Abnahme oder Lieferung nicht möglich, zum Beispiel bei Indexzertifikaten, muss der Optionsgeber einen Barausgleich leisten (Differenz zwischen dem vereinbartem Basispreis und dem Tageskurs des Basiswerts).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig