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08.04.2010 | Personalmanagement

Arbeitnehmer dürfen über ihr Gehalt sprechen

Arbeitnehmer können nicht verpflichtet werden, intern über ihr Gehalt zu schweigen. Denn nur bei einem Austausch mit Kollegen können sie prüfen, ob der Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz (insbesondere bei Sonderzuwendungen) beachtet hat. Das von Arbeitgebern oft vorgebrachte Argument, dass Gespräche über das Gehalt den Betriebsfrieden stören könnten, überzeugt aus Sicht des Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern nicht. Denn der Betriebsfrieden werde eher durch unausgewogene Gehaltsstrukturen gestört. (Urteil vom 21.10.2009, Az: 2 Sa 183/09) (Abruf-Nr. 100576)  

Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 4 | ID 134830