03.07.2009 | Private Krankenversicherung
Verfassungsbeschwerden gegen Gesundheitsreform abgewiesen - trotzdem Lichtblick
von Dr. Jan Boetius, München
Die PKV ist mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht hat am 10. Juni 2009 alle Klagen abgewiesen.
Eckpunkte der Entscheidung
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Bedeutung für die Praxis
Trotz des konkreten Misserfolgs enthält das Urteil wichtige Feststellungen zur dauerhaften Existenz der PKV, die als deutlicher „Wink“ an den Gesetzgeber zu verstehen sind:
- Die PKV wird als private Säule im dualen Krankenversicherungssystem bezeichnet, die durch die Gesundheitsreform „Vollfunktionalität“ für alle ihr zugewiesenen Versicherten erhalten hat. Das Geschäftsmodell der PKV, insbesondere die Krankheitskosten-Vollversicherung wird bestätigt und unter Grundrechtsschutz gestellt. Nicht ausgesprochen, aber sinngemäß bedeutet dies, dass ihr Versichertenkreis nicht auf Dauer eingeschränkt werden darf.
- Den Gesetzgeber trifft eine Beobachtungspflicht: Wenn Basistarif, Übertragung der Alterungsrückstellung und Wechselsperre dazu führen, dass die Normaltarife der PKV als deren Hauptgeschäft ausgezehrt werden und ein erheblicher Wechsel in den unzureichend kalkulierten Basistarif stattfindet, muss der Gesetzgeber im Interesse der PKV und ihrer Versicherten eingreifen und unzumutbare Folgen verhindern.