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05.11.2009 | Private Krankenversicherung

Wann muss der Versicherer die Kosten für eine Laser-Operation am Auge erstatten?

von Dr. Jan Boetius, München

Laser-Korrekturen am Auge sind in Mode. Etwa 100.000 Deutsche lassen sich jährlich lasern. Doch nur selten erstattet die private Krankenversicherung die Kosten. Zu Recht?  

Brille, Kontaktlinsen oder Laser

Unter Fehlsichtigkeit leiden die meisten Menschen. Die Brille als klassische Lösung hat schon lange ihren Schrecken verloren („Brillenschlange“), seit sie von der Mode als dekoratives Accessoire entdeckt wurde. Auch Kontaktlinsen haben ihren festen Platz erobert; allerdings liegen sie vom Handling nicht jedem, und mancher klagt über Kontaktlinsenunverträglichkeit.  

 

Was liegt da näher, als die moderne Lasertechnik zu nutzen, mit deren Hilfe die geschädigte Hornhaut partiell abgetragen und damit die Fehlsichtigkeit bereits im Auge selbst korrigiert wird. Die Operation wird in spezialisierten Augenarztpraxen durchgeführt.  

Hohes Prozessrisiko

Ob die private Krankenversicherung die Kosten für eine Laser-Operation erstatten muss, ist den meisten Versicherten unklar. Immer wieder versuchen sie vor Gericht ihr Glück, vor allem wenn sie sich im Internet den schnellen Rechtsrat holen. Dort wird schon mal empfohlen, die vermeintlichen Ansprüche gegen den Krankenversicherer gerichtlich durchzusetzen.