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06.09.2010 | Rechtsprechung von A bis Z

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.  

Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Unwirksam ist eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung der Hauptversicherung (Lebensversicherung) in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung lediglich anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung nicht berührt werden (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 16.6.2010, Az: IV ZR 226/07; Abruf-Nr. 102268).  

 

Eine Frau, die wegen Depressionen, Panikstörung und sozialer Phobie Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt, hat ihre vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung nicht dadurch verletzt, dass sie Bagatellbeschwerden wie gelegentliche Schlafstörungen, Unruhezustände und Kopfschmerzen nicht mitgeteilt hat (Oberlandesgericht [OLG] Stuttgart, Urteil vom 10.6.2010, Az: 7 U 179/09; Abruf-Nr. 102272).  

 

Im Fall eines Leistungsantrags ist der Versicherer berechtigt zu prüfen, ob bei der Antragstellung alle Angaben korrekt erfolgt sind. Teilt der VN vom Versicherer dazu erbetene Auskünfte nicht mit, werden die Leistungsansprüche gegenüber dem Versicherer nicht fällig (OLG Hamburg, Urteil vom 2.3.2010, Az: 9 U 186/09; Abruf-Nr. 101890).