01.06.2006 | Rechtsprechung von A bis Z
Aktuelles aus dem Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Wir liefern Ihnen in regelmäßigen Abständen die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z, in wenigen Sätzen - sortiert nach Personen- und Sachversicherung.
Der Leistungsausschluss in § 1 Absatz 2 Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist wirksam, wonach für die Vergangenheit keine Arbeitsunfähigkeitsrente gezahlt wird, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb von drei Monaten nach Eintritt angezeigt wird (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 2.2.2006, Az: 12 U 243/05; Abruf-Nr. 060886 ).
Die Erstattungsfähigkeit zahnärztlicher Sachkosten kann durch Einführung von Höchstgrenzen unter Anknüpfung an bestimmte Leistungen in einer dem gewählten Tarif angehängten so genannten Sachkostenliste beschränkt werden (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 18.1.2006, Az: IV ZR 244/04; Abruf-Nr. 060628 ).
Die Klausel in den MBKT 94 ist unwirksam, wonach für den Zeitraum von Rehabilitationsmaßnahmen kein Krankentagegeld gezahlt wird (Landgericht [LG] Hildesheim, Urteil vom 5.7.2005, Az: 3 O 114/05; Abruf-Nr. 060876 ).
Liegen dem Versicherer keine Anhaltspunkte für eine unfallbedingte Invalidität des VN vor, ist er nicht verpflichtet, den VN auf den Ablauf der Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung hinzuweisen (BGH, Urteil vom 30.11.2005, Az: IV ZR 154/04; Abruf-Nr. 060396 ).
Erleidet der VN bei einem Unfall eine Kopfverletzung, die zu einer Depression führt, und wählt er auf Grund dieser knapp ein Jahr später den Freitod, so greift der Leistungsausschluss nach § 2 IV Allgemeine Unfallbedingungen (AUB) nicht. Der Bezugsberechtigte hat Anspruch auf die Versicherungsleistung (LG Dortmund, Urteil vom 11.8.2005, Az: 2 O 375/03; Abruf-Nr. 060887 ).
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