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01.08.2007 | Scheidung

Berufsunfähigkeitsversicherung und Versorgungsausgleich

Voraussetzung für die Einbeziehung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in den Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung ist, dass aus dieser Versicherung spätestens bei Ehezeitende Leistungen fällig sind. Maßgebend ist, dass der Rentenfall noch während der Ehe eingetreten ist und der Bewilligungszeitpunkt bei einer rückwirkenden Bewilligung innerhalb der Ehezeit liegt. Keine Rolle spielt es, wenn die Rentenleistung erst nach dem Ende der Ehe ausbezahlt wird. (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.9.2006, Az: 9 UF 80/06) (Abruf-Nr. 071370)  

Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 4 | ID 111728