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01.03.2006 | Sozialversicherung

Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

Provisionszahlungen an Mitarbeiter im Maklerbüro für in der Freizeit abgeschlossene Versicherungen sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung (sehen Sie dazu Ausgabe 11/2005, Seite 10). Ein Leser möchte wissen, ob die Sozialversicherungspflicht vermieden werden kann, wenn ein Versicherungsmakler mit seinem Innendienstmitarbeiter zusätzlich einen nebenberuflichen Untervertretervertrag schließt.

Unsere Antwort: Die Sozialversicherungspflicht kann dadurch nicht vermieden werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts. Danach ist von einem einheitlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis auszugehen - unabhängig von der arbeitsvertraglichen Gestaltung, wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausübt (Urteil vom 16.2.1983; Az: 12 RK 26/81).

Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 1 | ID 98698