02.10.2009 | Sozialversicherung
Krankenversicherung ist Adressat des Feststellungsbogens
Ein Leser möchte wissen, an welche Stelle der Feststellungsbogen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH (GGf) zu senden ist.
Die Antwort: Der Arbeitgeber oder der Geschäftsführer (also Arbeitnehmer) muss den Fragebogen an die Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) übersenden - den Fragebogen finden Sie bei „myIWW“(www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“:
- War der GGf schon einmal gesetzlich krankenversichert, so ist die Einzugsstelle zuständig, bei der der GGf zuletzt versichert war. Bestand noch keine gesetzliche Krankenversicherung, kann der Arbeitgeber die Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) wählen. Gesetzliche Krankenkassen sind die AOK, die Ersatz- und Betriebskrankenkassen, aber auch die Knappschaft.
- Findet in einem Unternehmen gerade eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung statt, muss der Kontrollbeamte über den Status entscheiden. Wurde die Betriebsprüfung mit einer Prüfmitteilung abgeschlossen und ist diese bereits bestandskräftig (also kann kein Widerspruch bzw. keine Klage mehr eingelegt werden), muss die Einzugsstelle (siehe oben) über den Status des GGf entscheiden.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 2 | ID 130518