02.03.2009 | Sozialversicherung
Phantomlohn bleibt sozialversicherungspflichtig
Sozialversicherungsbeiträge sind aus dem geschuldeten und nicht aus dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt zu entrichten. Diese als „Phantomlohnproblem“ lang umstrittene Frage - insbesondere im Zusammenhang mit unter Tarif bezahlten geringfügig Beschäftigten - ist jetzt endgültig geklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat die entsprechenden Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. (Beschlüsse vom 11.9.2008, Az: 1 BvR 2007/05 und 1 BvR 1616/05) (Abruf-Nrn. 090259 und 090260)
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 2 | ID 125121