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01.10.2003 | Spekulationsgeschäfte

Verkauf von zugeteilten Bezugsrechten

Bei der Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft erhalten die bisherigen Aktionäre Bezugsrechte auf den Erwerb der auszugebenden "jungen" Aktien. Die Aktionäre haben das Wahlrecht, innerhalb einer Frist ihr Bezugsrecht auszuüben und die ihnen zustehenden jungen Aktien zu erwerben oder die Bezugsrechte zu verkaufen. Weder die Zuteilung noch der Verkauf der Bezugsrechte führt steuerlich zu Kapitaleinkünften, entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Beim Verkauf kann aber ein steuerpflichtiges "Spekulationsgeschäft vorliegen. Das ist der Fall, wenn seit dem Erwerb der "alten" Aktien die Spekulationsfrist (derzeit zwölf Monate) noch nicht abgelaufen ist.

Wichtig: Die Bezugsrechte werden steuerlich so behandelt, als wären sie beim Kauf der alten Aktien mit angeschafft worden. Dementsprechend werden die Anschaffungskosten der "alten" Aktien auf die "alten" Aktien und die Bezugsrechte aufgeteilt. Ist der Verkauf der Bezugsrechte als "Spekulationsgeschäft" steuerpflichtig, sind die ermittelten Anschaffungskosten der Bezugsrechte vom Verkaufserlös abzuziehen. (Urteil vom 22.5.2003, IX R 9/00; Abruf-Nr.  031556 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 4 | ID 98260