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01.09.2006 | Steuern sparen mit Beratervertrag zwischen Senior und Junior

So gestalten Sie den Beratervertrag mit einem nahen Angehörigen richtig

von Manfred Braunigger, Dipl.-Finw. und Rechtsanwalt, München

Nach der Übergabe des Maklerbüros an Kinder oder andere nahe Angehörige kann es sinnvoll sein, dass der Senior weiter für das Maklerbüro tätig ist. Der Junior kann sich das Know-how und die geschäftlichen Beziehungen des Seniors zu Nutze machen. Neben dem finanziellen Aspekt wird dem Senior daran gelegen sein, im Laufe der Berufstätigkeit aufgebaute Kontakte zu pflegen und nicht abrupt aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.

Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Gestaltung interessant: Die Zahlungen an den Senior verringern den Gewinn des Juniors und damit sowohl seine Einkommen-/Körperschaftsteuer als auch die Gewerbesteuer. Im Gegenzug muss der Senior die Gewinne aus der Beratertätigkeit der Einkommensteuer unterwerfen. Außerdem handelt es sich bei den Einkünften aus der Beratertätigkeit um gewerbliche Einkünfte, die der Gewerbesteuer unterliegen. Da das Gewerbesteuergesetz einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht, fällt allerdings nur Gewerbesteuer an, wenn der Gewerbeertrag aus der Beratertätigkeit diesen Betrag überschreitet.

Formulierungsvorschlag

Damit Sie bei der Ausgestaltung des Vertrags Fehler vermeiden, stellen wir Ihnen nachfolgend Formulierungshilfen zur Erstellung eines Beratervertrags vor. Anschließend erläutern wir Ihnen die einzelnen Bestimmungen.

Musterformulierung

Beratervertrag

Zwischen dem Maklerbüro … (Name, Anschrift) - im Folgenden Auftraggeber genannt -und Herrn/Frau (Name, Anschrift) - im Folgenden Berater genannt - wird Folgendes vereinbart:

§  1 Tätigkeit

Herr/Frau ...wird als Berater folgende Aufgaben übernehmen:

  • zum Beispiel: Vermittlung und Betreuung der Sparten ...
  • zum Beispiel: Personalführung, Schulung der Mitarbeiter in den Bereichen ...
  • ...
    §  2 Arbeitszeit, Arbeitsort und Weisungen

    Der Berater wird frei von Weisungen tätig. Er ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei. Er verpflichtet sich aber, für den Auftraggeber wöchentlich … Stunden tätig zu sein/an Tagen im Maklerbüro anwesend zu sein.

    §  3 Vergütung
    1. Der Berater erhält monatlich ein Honorar von Euro brutto … zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Honorar ist am jeweiligen Letzten des Monats fällig und wird auf das Konto des Beraters gezahlt: Bank: ..., Konto-Nummer: ..., BLZ: ...
    Grundlage für dieses Honorar ist ein durchschnittlicher Zeitaufwand von … Stunden im Monat. Wird dieser nachweislich überschritten, erhält der Berater für jede weitere Arbeitsstunde ein Honorar von Euro … zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    2. Der Auftraggeber ersetzt dem Berater die erforderlichen und nachgewiesenen Aufwendungen für Reisen, Telefon und Porto.
    3. Der Berater verpflichtet sich, die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden und die nachgewiesenen Aufwendungen im Sinne der Nummer 2 innerhalb von … Wochen nach Anfall abzurechnen.
    5. Der Berater verpflichtet sich, die auf sein Bruttohonorar entfallenden Steuern und Sozialabgaben selbst abzuführen.
    §  4 Treuepflichten
    1. Der Berater verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu wahren über die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt geworden sind.
    2. Der Berater darf auch für andere Auftraggeber tätig werden; ausgenommen sind solche, die mit dem Auftraggeber in Wettbewerb stehen.
    §  5 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
    1. Der Berater verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäftsunterlagen aufzubewahren und dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können.
    2. Unterlagen und Aufzeichnungen nach Nummer 1 sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Aufforderung und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben.
    3. Der Berater hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen nach Nummer 1.
    §  6 Beginn und Kündigung
    1. Der Berater nimmt die Beratungstätigkeit am … auf.
    2. Der Beratervertrag kann von beiden Seiten bis spätestens zum 15. eines Kalendermonats zum Schluss des Kalendermonats gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    §  7 Sonstiges

    Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Arbeitsvertrags ist ganz bewusst kein Gebrauch gemacht worden, um dem freien Mitarbeiter die Gelegenheit zu geben, auch anderen Tätigkeiten nachgehen zu können. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.

    §  8 Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden.
    2. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrags unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten Zweck am ehesten entspricht.

    Ort, Datum ...

    Unterschrift Auftraggeber ...

    Unterschrift Berater...

    Unser Service: Den Beratervertrag finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" - Stichwort: Unternehmensnachfolge.

    Erläuterungen

    Der Vorschlag für den Beratervertrag kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Vertragsgestaltungen berücksichtigen. Unser Ziel ist es, eine Formulierungshilfe zu geben und Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Im Einzelfall kann es dennoch ratsam sein, zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten bzw. zur steueroptimalen Gestaltung einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater einzuschalten.

    Anschließend sollten Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterzeichnen. Der neue und der bisherige Inhaber des Maklerbüros sollten eine Ausfertigung erhalten.