01.03.2007 | Telefon
Bei Handy-Nutzung vor roter Ampel Motor ausschalten
Zur bußgeldbewehrten Handy-Nutzung im Straßenverkehr häufen sich die Urteile. Erfreulicherweise hat sich das Oberlandesgericht Bamberg auf die Seite des Fahrers geschlagen: Es ist erlaubt, vor einer roten Ampel den Motor auszuschalten und dann mit dem Handy zu telefonieren. (Beschluss vom, 27.9.2006, Az: 3 Ss OWi 1050/06; Abruf-Nr. 063206 )
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 2 | ID 98873