01.02.2006 | Telefon
Gurtpflicht und Handy-Verbot auch vor roter Ampel
Als Autofahrer müssen Sie angeschnallt bleiben, wenn Sie verkehrsbedingt an einer roten Ampel halten. Auch dürfen Sie bei "Rot" Ihr Mobiltelefon nicht benutzen. Grund: Auch bei kurzzeitig verkehrsbedingtem Anhalten (ohne dass dabei der Motor ausgeschaltet wird) bestehe eine nicht beseitigte besondere Gefährdungslage, die nach der Straßenverkehrsordnung zur Gurtpflicht führe. Ähnliches gelte für das Benutzen eines Handys. (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.11.2005, Az: 211 Ss 111/05 [Owiz]; Abruf-Nr. 053735 )
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 3 | ID 98687