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02.10.2008 | Telefon

Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als „Navi“

Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Fahrer die eingebaute Navigationsfunktion nutzen will. Untersagt sind nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Tätigkeiten, wie das Lesen einer gespeicherten Notiz, einer Telefonnummer oder der Uhrzeit auf dem Display. Dasselbe gilt, wenn das Handy als Diktiergerät genutzt wird.  

Wichtig: Anders ist es bei „reiner Ortsverlagerung“ des Mobiltelefons im Auto, weil dies keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten Bedienfunktion hat. (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 30.6.2008, Az: 81 Ss-OWi 49/08) (Abruf-Nr. 082282)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 1 | ID 121906