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01.06.2004 | Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss

So nutzen Ihre Untervertreter die staatlichen Fördermöglichkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit fördert den Schritt in die Selbstständigkeit mit einem Überbrückungsgeld oder einem Existenzgründungszuschuss.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass auch Sie davon profitieren können? - Wie? Indem ein bis dato arbeitsloser Vermittler für Sie als Untervertreter selbstständig tätig wird.

Welche Voraussetzungen der Vermittler erfüllen muss und wie er gefördert wird, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Überbrückungsgeld

Ein Versicherungsvermittler, der bereits arbeitslos ist oder es zu werden droht, kann sich als freier Mitarbeiter selbstständig machen. Dann kann er für die Zeit der Existenzgründung Überbrückungsgeld erhalten - und Sie können ihn testen, ob er sich eignet.

1. Voraussetzungen

Überbrückungsgeld setzt zweierlei voraus: Der Betreffende muss Anspruch auf Entgeltersatzleistungen haben bzw. an einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme teilgenommen haben. Eine fachkundige Stelle muss außerdem das Existenzgründungsvorhaben begutachten und dessen Tragfähigkeit bestätigen.

  • Fachkundige Stellen sind unter anderem Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.