01.09.2006 | Umsetzung der EU-Richtlinie - Teil I
So informieren Sie über Ihren Status und protokollieren das Beratungsgespräch
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts am 3. Mai 2006 verabschiedet. Darin geregelt sind unter anderem auch die künftigen Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers gegenüber dem Kunden (§§ 42 Buchstabe a bis k Versicherungsvertragsgesetz in der neuen Form [VVG-neu]).
Worauf Sie sich künftig einstellen müssen, erläutern wir Ihnen in einer Beitragsserie. In dieser Ausgabe beginnen wir die Serie mit Ihrer Informations- und Dokumentationspflicht.
Vor Beginn eines Beratungsgesprächs müssen Sie den Kunden über Ihren Status informieren. Das regelt die neue Verordnung über die Versicherungsvermittlung in § 11. Sie müssen ihm mitteilen
Ihren Namen und Ihre Anschrift, |
ob Sie als Versicherungsmakler oder -vertreter tätig sind, |
in welches Register Sie eingetragen sind und wie der Kunde die Eintragung überprüfen kann, |
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